Kleingartenbauverein Butzbach e. V.

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Homepage des Kleingartenbauverein Butzbach e. V.

Der Kleingartenbauverein Butzbach e. V. ist ein gemeinnütziger Verein. Gegründet Anno 1920.

 

Der schönste Garten ist der, der kurz vor dem Verwildern steht.

Dr. Daniel Gottlob Moritz Schreber



Unsere Stadt

Die Stadt Butzbach gesetzt heraus.
In seinem Schild ein rotes Hauß.
Zwey roth und gelb Schildlein dabey.
Ein guter Nahm ehrt mancherley.

Wilhelm Wessels Wappenbuch / 1623



Vermietung:


Hinweis: Vermietungen nur an Mitglieder
des Kleingartenbauverein Butzbach e. V.

Vereinsheim: Grillhütte Steinkaute
Ort: Anlage Steinkaute
Kapazität: ...bis zu 30 Personen

Vermieter: Heike Heinemann
Telefon: +49 6033 16848 (Anrufbeantworter)



Vermietung:


Hinweis: Vermietungen nur an Mitglieder
des Kleingartenbauverein Butzbach e. V.

Vereinsheim: Jakob-Berg-Heim
Ort: Anlage Gambacher Weg
Kapazität: ...bis zu 50 Personen

Vermieter: Simone & Richard Schlecht
Telefon: +49 6033 921684 (Anrufbeantworter)



 

NEWS & TERMINE:

 

INFO:


  • Wichtiges Wesensmerkmal eines Kleingartens ist die Nutzung fremden Landes

und er ist ein wichtiger Bestandteil des öffentlichen Grüns.


  • Kleingärten dienen zugleich der Eigenversorgung der Kleingärtner,

ihrer Gesunderhaltung und Erholung sowie sinnvoller Freizeitgestaltung.


  • Sie zu schaffen und dauernd zu pflegen ist Ziel der kleingärtnerischen Arbeit.


Bewerbungen für solch ein Gartengrundstück bitte nur per E-Mail an kgv-butzbach@gmx.de.



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5 Allgemeine Fragen rund um das Thema Kleingarten:


Was ist der Unterschied zwischen einem Kleingarten und einem Erholungsgarten?
Die wichtigste Rechtsgrundlage für das Leben im Kleingarten ist das Bundeskleingartengesetz (BKleingG). Es bestimmt, wann ein Garten überhaupt ein Kleingarten ist. Im Gegensatz zum Erholungsgarten dient ein Kleingarten der nichterwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung. Das heißt, im Kleingarten darf und soll Obst und Gemüse für den Eigenbedarf angebaut werden. Voraussetzung für den Besitz eines Kleingartens ist die Mitgliedschaft im Kleingartenverein. Mit dem Verein wird ein Pachtvertrag geschlossen, in dem Rechte und Pflichten in der Kleingartenverordnung oder der Vereinssatzung festgelegt sind. Der Vereinsvorstand kontrolliert die ordnungsgemäße Nutzung des Kleingartens.

Im Erholungsgarten ist der Obst- und Gemüseanbau nicht reguliert. Festgelegt ist hier lediglich, dass er der Erholung dienen soll.

Was kostet ein Kleingarten?
Im Bundeskleingartengesetz ist geregelt, dass ein Kleingarten maximal 400 Quadratmeter groß sein soll. Die Pachtpreise starten in Deutschland bei zwei bis drei Cent pro Quadratmeter und gehen in begehrten Lagen bis zu 20 Cent und mehr. Inklusive Strom, Wasser, Vereinsbeitrag und gegebenenfalls Versicherungen müssen Sie mit rund 300 bis 400 Euro pro Jahr rechnen.
Ausgaben für Saatgut, Pflanzen und sonstige Materialien sind da noch nicht mit eingerechnet.

Vorsicht, Laubenbestand !!!
In den meisten Vereinen übernehmen Sie ein Grundstück mit Laube. Je nach Zustand bezahlen Sie für diese Laube eine Ablösesumme an den Vorpächter oder den Verein. Das können gerne schon einmal 1.000 bis 10.000 Euro sein - in seltenen Fällen auch mehr. Wollen Sie einen Garten in begehrter Lage, bezahlen Sie mehr Ablöse, haben aber kein Problem, wenn Sie den Garten inklusive Laube später wieder abgeben wollen.

Welche Regeln sind zu beachten?
Die grundlegenden Regeln für alle Kleingartenvereine sind im Bundeskleingartengesetz niedergeschrieben. Hier steht zum Beispiel, dass eine Laube einschließlich überdachtem Freisitz höchstens eine Grundfläche von 24 Quadratmetern haben darf. Sie dürfen dort auch nicht dauerhaft drin wohnen. Wer mit Großfamilie in den Kleingarten möchte, sollte das bei der Platzplanung beachten. Weitere Regeln, wie etwa das Befahren der Gartenwege mit Auto und Hänger, das Abschließen der Tore oder die Versorgung mit Strom und Wasser sind in der jeweiligen Vereinsatzung geregelt. Diese Regeln tragen dazu bei, dass die Gemeinschaft der Kleingärtner in der Anlage funktioniert. Insbesondere bei größeren Gartensparten kommt es darauf an, auch im Sinne der Gemeinschaft zu denken und zu handeln.

Was darf angebaut werden, was muss angebaut werden?
Ursprünglich diente der Kleingarten zum Anbau von Obst und Gemüse. Damit sollte die Stadtbevölkerung besser mit Vitaminen versorgt werden. Auch heute schreibt das Bundeskleingartengesetz noch vor, dass rund ein Drittel der Gartenfläche zum Anbau von Obst und Gemüse genutzt werden soll.

Wie viel Arbeit macht ein Kleingarten?
Das kommt natürlich darauf an, ob Sie der große Gemüsezüchter werden wollen, oder einfach ein paar Stunden im Grünen verbringen möchten. Richtige Gartenfans können sich fast das ganze Jahr mit Aussäen und Pikieren, Vorziehen und Auspflanzen beschäftigen. Für ein Stück Rasen, ein paar Erdbeeren und eine Reihe Radieschen benötigen Sie wesentlich weniger Zeit. Aber selbst für die Minimalvariante sollten Sie in der Gartensaison von April bis Oktober zwei Tage Arbeit pro Monat einrechnen. Neben der Rasenpflege müssen Hecke und Büsche verschnitten werden. Und natürlich muss auch das unvermeidliche Unkraut gerupft werden, um das Wachstum von Zierpflanzen, Obst und Gemüse zu fördern. Experten sagen dazu übrigens Wildkraut.

Wenn Sie die Beschäftigung im Garten aber eher als Erholung denn als Arbeit ansehen, dann werden Sie schnell merken, wie Sie das im wahrsten Sinne erdet. Das Anbauen von Gemüse und Obst gemeinsam mit Ihren Kindern, die Pflege der Pflanzen und schließlich die Ernte, sind Erlebnisse, die Ihnen kein Freizeitpark dieser Welt bieten kann.



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